Prüfungsausschuss

(Bilanzausschuss)

Letzte Änderung: 7. Juni 2022

Der Prüfungsausschuss (Bilanzausschuss) nimmt die ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben wahr und ist insbesondere für die gemäß § 92 Abs. 4a Z 4 AktG und § 123 Abs. 9 VAG sowie die in der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 zugewiesenen Aufgaben zuständig, nämlich:

  1. die Über­wachung des Rechnungs­legungs­prozesses sowie die Erteilung von Empfehlungen oder Vorschlägen zur Gewährleistung seiner Zuverlässigkeit;
  2. die Über­wachung der Wirksam­keit des internen Kontroll­systems, gegebenenfalls der internen Revisions­-Funktion, und des Risiko­management­systems des Unternehmens;
  3. die Über­wachung der Abschluss­prüfung und der Konzern­abschluss­prüfung unter Einbeziehung von Erkenntnissen und Schlussfolgerungen in Berichten, die von der Abschlussprüferaufsichtsbehörde nach § 4 Abs. 2 Z12 APAG veröffentlicht werden;
  4. die Prüfung und Über­wachung der Unabhängig­keit des Abschluss­prüfers (Konzern­abschluss­prüfers), insbesondere im Hinblick auf die für das geprüfte Unternehmen erbrachten zusätz­lichen Leistungen; Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und § 271a Abs. 6 UGB gelten;
  5. die Erstattung des Berichts über das Ergebnis der Abschlussprüfung an den Aufsichtsrat und die Darlegung, wie die Abschlussprüfung zur Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung beigetragen hat sowie die Rolle des Prüfungsausschusses dabei;
  6. die Prüfung des Jahres­abschlusses und die Vorbereitung seiner Fest­stellung, die Prüfung des Vorschlags für die Gewinn­verteilung, des Lage­berichts, des Berichts über die Solvabilität und Finanzlage und gegebenenfalls des Corporate Governance-Berichts sowie die Erstattung des Berichts über die Prüfungs­ergebnisse an den Aufsichts­rat;
  7. die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des Berichts über die Solvabilität und Finanzlage auf Gruppenebene und des Corporate Governance-Berichts auf konsolidierter Ebene sowie die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat;
  8. die Durchführung des Verfahrens zur Auswahl des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers) unter Bedachtnahme auf die Angemessenheit des Honorars und der Überprüfung der Prüfungshonorare gemäß Art. 4 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 sowie der Rotationsfristen gemäß Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 sowie die Empfehlung für die Bestellung des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers) an den Aufsichtsrat gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014.

Darüber hinaus legt der Prüfungs­ausschuss (Bilanz­ausschuss) in einer – zusätzlich zu den im Gesetz vorge­sehenen weiteren – Sitzung fest, wie die wechsel­seitige Kommunikation zwischen (Konzern-)Abschluss­prüfer und dem Prüfungs­ausschuss zu erfolgen hat, wobei auch die Gelegen­heit eingeräumt wird, dass ein Aus­tausch zwischen dem Prüfungs­ausschuss (Bilanz­ausschuss) und dem (Konzern-)Abschlussprüfer ohne Beisein des Vorstandes stattfinden kann.

Mitglieder des Prüfungs­ausschusses sind erfahrene Finanz­experten, die über Kenntnisse und praktische Erfahrung im Finanz- und Rechnungs­wesen sowie in der Bericht­erstattung verfügen, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen.

Gertrude Tumpel-Gugerell (Vorsitzende)

Martina Dobringer (Vorsitzende-Stellvertreterin)

Zsuzsanna Eifert

Rudolf Ertl

Günter Geyer

András Kozma

Robert Lasshofer

Peter Mihók

Katarina Slezáková

Im Fall der Verhinderung eines der Mitglieder wird an dieser Sitzung zusätzlich Frau Gabriele SEMMELROCK-WERZER und im Fall auch deren Verhinderung Herr Heinz ÖHLER teilnehmen. Den Vorsitz übernimmt im Verhinderungsfall von Frau Gertrude TUMPEL-GUGERELL Frau Martina DOBRINGER.