Ausschuss für dringende Angelegenheiten
Letzte Änderung: 7. Juni 2022
Der Ausschuss für dringende Angelegenheiten (Arbeitsausschuss) beschließt über Geschäfte, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen und wegen der besonderen Dringlichkeit nicht bis zur nächsten ordentlichen Aufsichtsratssitzung aufgeschoben werden können.