Corporate Governance
Governance-Struktur: Die Gesellschaftsorgane der VIG Holding
Letzte Änderung: 12. September 2022
Hauptversammlung
Zuständigkeiten: Die Hauptversammlung dient der gemeinschaftlichen Willensbildung der Aktionär:innen in den Angelegenheiten der Gesellschaft. Die Hauptversammlung beschließt in den im Gesetz oder in der Satzung ausdrücklich bestimmten Fällen. Dazu zählt u.a. die Beschlussfassung über die Gewinnverwendung, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Vergütungspolitik und den Vergütungsbericht und die Wahl in den Aufsichtsrat.
Organisation: zumindest einmal jährlich beruft die Gesellschaft eine Hauptversammlung ein; zur Teilnahme und zur Ausübung ihrer Rechte sind alle Aktionär:innen eingeladen, die ihren Aktienbesitz am Nachweisstichtag belegen.
Mehr Information finden Sie in der Satzung bzw. in den Unterlagen zur jährlichen Hauptversammlung.
Aufsichtsrat
Zuständigkeiten: Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung der Gesellschaft. Zudem darf der Vorstand ausgewählte Geschäfte nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vornehmen (vgl. Satzung §15 Der Aufsichtsrat – Zuständigkeit).
Zusammensetzung: Der Aufsichtsrat besteht aktuell aus zwölf Aufsichtsratsmitgliedern (Kapitalvertreter:innen). Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte fünf qualifizierte Ausschüsse gebildet:
Vorstand
Zuständigkeiten: Der Vorstand leitet die Gesellschaft, wie es das Wohl der Gesellschaft unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionär:innen und der Arbeitnehmer:innen sowie des öffentlichen Interesses erfordert. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.
Zusammensetzung: Der Vorstand besteht aktuell aus acht Vorstandsmitgliedern mit eigenen Zuständigkeitsbereichen und Länderverantwortungen.