Investor Relations

Aktienkurs

Corporate Governance

Governance-Struktur: Die Gesellschaftsorgane der VIG Holding

Letzte Änderung: 12. September 2022

Aktionariat inkl. regionalem Split des identifizierten Streubesitzes, Quelle: Investor Update, Mai 2022

Hauptversammlung

Zuständigkeiten: Die Hauptversammlung dient der gemeinschaftlichen Willensbildung der Aktionär:innen in den Angelegenheiten der Gesellschaft. Die Hauptversammlung beschließt in den im Gesetz oder in der Satzung ausdrücklich bestimmten Fällen. Dazu zählt u.a. die Beschlussfassung über die Gewinnverwendung, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Vergütungspolitik und den Vergütungsbericht und die Wahl in den Aufsichtsrat. 

Organisation: zumindest einmal jährlich beruft die Gesellschaft eine Hauptversammlung ein; zur Teilnahme und zur Ausübung ihrer Rechte sind alle Aktionär:innen eingeladen, die ihren Aktienbesitz am Nachweisstichtag belegen.

Mehr Information finden Sie in der Satzung bzw. in den Unterlagen zur jährlichen Hauptversammlung.

Zusammensetzung Aufsichtsrat / Composition Supervisory Board

Aufsichtsrat

Zuständigkeiten: Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäfts­führung der Gesell­schaft. Zudem darf der Vorstand ausgewählte Geschäfte nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vornehmen (vgl. Satzung §15 Der Aufsichtsrat – Zuständigkeit).

Zusammensetzung: Der Aufsichtsrat besteht aktuell aus zwölf Aufsichtsratsmitgliedern (Kapital­vertreter:innen). Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte fünf qualifizierte Ausschüsse gebildet:

Zusammensetzung Vorstand / Composition Managing Board

Vorstand

Zuständigkeiten: Der Vorstand leitet die Gesell­schaft, wie es das Wohl der Gesell­schaft unter Berück­sichtigung der Interessen der Aktionär:innen und der Arbeit­nehmer:innen sowie des öffentlichen Interesses erfordert. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.

Zusammensetzung: Der Vorstand besteht aktuell aus acht Vorstandsmitgliedern mit eigenen Zuständigkeitsbereichen und Länderverantwortungen.