Glossar

Value-at-Risk

Das VaR-Konzept ist ein Verfahren, das zur Berechnung des Verlustpotenzials aus Preisänderungen der Handelsposition angewandt wird. Die Berechnung dieses Verlustpotenzials, das unter Annahme einer bestimmten Wahrscheinlichkeit (z.B. 98%) angegeben wird, wird auf der Basis marktorientierter Preisänderungen vorgenommen.

VaR

Das VaR-Konzept ist ein Verfahren, das zur Berechnung des Verlustpotenzials aus Preisänderungen der Handelsposition angewandt wird. Die Berechnung dieses Verlustpotenzials, das unter Annahme einer bestimmten Wahrscheinlichkeit (z.B. 98%) angegeben wird, wird auf der Basis marktorientierter Preisänderungen vorgenommen.

Verbundene Unternehmen

Als verbundene Unternehmen gelten das Mutterunternehmen und deren Tochterunternehmen, soweit das Mutterunternehmen beherrschenden Einfluss auf die Geschäftspolitik des Tochterunternehmens ausüben kann. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn das Mutterunternehmen die variablen Rückflüsse beeinflussen kann, vertragliche Beherrschungsrechte bestehen oder die Möglichkeit existiert, die Mehrheit der Vorstandsmitglieder oder anderer Leitungsorgane des Tochterunternehmens zu bestimmen.

Verrechnete Prämien

Die verrechneten Prämien im direkten Geschäft umfassen die vorgeschriebenen Prämien zuzüglich der Nebenleistungen der Versicherungsnehmer ohne Einbeziehung der Versicherungs- und Feuerschutzsteuer und vermindert um die im Geschäftsjahr stornierten Prämien. Im indirekten Geschäft entsprechen die verrechneten Prämien den von den Vorversicherern zur Verrechnung mitgeteilten Prämien.

Versicherungsaufsicht

Die Versicherungsaufsichtsbehörde (VAB) ist Teil der Finanzmarktaufsicht (FMA), die im April 2002 als unabhängige Behörde eingerichtet wurde. Die Beaufsichtigung erstreckt sich über private Versicherungsunternehmen mit Sitz in Österreich.

Versicherungsaufsichtsgesetz

Das VAG regelt das Organisations- und Aufsichtsrecht für Versicherungsunternehmen.

Versicherungsdichte

Die Versicherungsprämien pro Kopf und Jahr stellen einen Indikator für den versicherungswirtschaftlichen Entwicklungsstand eines Landes dar.

Versicherungsleistungen

Unter Versicherungsleistungen (netto) versteht man Aufwendungen (nach Abzug der Rückversicherung) für Versicherungsfälle.

Versicherungstechnische Rückstellungen

Versicherungstechnische Rückstellungen bestehen aus der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle, der Deckungsrückstellung, dem Prämienübertrag, den Rückstellungen für die erfolgsabhängige und die erfolgsunabhängige Prämienrückerstattung, der Schwankungsrückstellung und den sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen.

Volatilität

Unter Volatilität versteht man Schwankungen von Wertpapier- und Devisenkursen sowie von Zinssätzen.