Glossar
- Abgegebene Rückversicherungsprämien
Anteil der Prämien, die dem Rückversicherer dafür zustehen, dass er bestimmte Risiken in Deckung nimmt.
- Abgegrenzte Prämien
Jener Teil der verrechneten Prämien, der auf das berichtete Geschäftsjahr entfällt.
- Ad-hoc
Emittenten haben Insiderinformationen unverzüglich zu veröffentlichen. Es besteht eine Ad-hoc-Publizitätspflicht. Ziel ist es, die Informationen möglichst allen Marktteilnehmern zur gleichen Zeit zugänglich zu machen.
- ALM
ALM ist die Umsetzung strategischer Entscheidungen unter simultaner Berücksichtigung der Aktiva und Passiva zur Erreichung optimaler Unternehmensergebnisse und damit die Voraussetzung für die Ermittlung und die Steuerung des notwendigen Risikokapitals, der Kongruenz zwischen Aktiva und Passiva (Duration-, Cash flow- und Ertrags-Matching) und für die Optimierung der Veranlagung sowie der Rückversicherung.
- Asset- und Liability-Management
ALM ist die Umsetzung strategischer Entscheidungen unter simultaner Berücksichtigung der Aktiva und Passiva zur Erreichung optimaler Unternehmensergebnisse und damit die Voraussetzung für die Ermittlung und die Steuerung des notwendigen Risikokapitals, der Kongruenz zwischen Aktiva und Passiva (Duration-, Cash flow- und Ertrags-Matching) und für die Optimierung der Veranlagung sowie der Rückversicherung.
- Assets Under Management
Die Summe der Kapitalanlagen, bewertet zu Zeitwerten, die die Versicherungsgruppe mit Verantwortung für die Wertentwicklung dieser Anlagen managt.
- Aufwendungen für Versicherungsabschluss und –verwaltung
Der Posten Aufwendungen für Versicherungsabschluss und -verwaltung wird in Aufwendungen für den Versicherungsabschluss, Aufwendungen für die Versicherungsverwaltung, abzüglich der Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben gegliedert. Die Aufwendungen für die Schadenerhebung, Schadenverhütung und Schadenbearbeitung (Schadenregulierungsaufwendungen) bzw. für die Erbringung der Versicherungsleistung (Regulierungsaufwendungen) werden im Posten Aufwendungen für Versicherungsfälle ausgewiesen.
- Aufwendungen für Versicherungsfälle
Der Posten Aufwendungen für Versicherungsfälle setzt sich aus den Zahlungen für Versicherungsfälle, den Aufwendungen für die Schadenerhebung, Schadenverhütung und Schadenbearbeitung (Schadenregulierungsaufwendungen) sowie aus der Veränderung der zugehörigen Rückstellungen zusammen.